Interview mit Anwalt Stefan Traxler: Tierschutz vor Gericht

Interview mit Anwalt Stefan Traxler: Tierschutz vor Gericht

22.05.2018

„Die Regierung will das Aufdecken von Tierquälerei mit Gefängnis bedrohen – das ist Wahnsinn!“ – Ein Interview mit Anwalt Stefan Traxler.

Herr Mag. Traxler, Sie sind einer der bekanntesten Anwälte Österreichs und setzen sich schon seit Jahrzehnten für den Tierschutz ein. Sie haben schon hunderte Verfahren (Anm. Verwaltungsstrafverfahren, Zivilverfahren und Strafverfahren) für die gute Sache geführt und unterstützen damit Tierschutzvereine bei ihrer Arbeit. Beachtlicherweise gewinnen Sie 75 % aller Verfahren – wie schaffen Sie das?

Wie bekannt ich bin, kann ich nicht beurteilen und das steht auch nicht im Vordergrund. Tierschutz war mir schon immer sehr wichtig und als ich gesehen habe, wie viele Verfahren in dem Bereich anfallen, wollte ich sofort helfen. Es gibt ein großes Vollzugsdefizit bei den Tierschutzgesetzen, das bedeutet, die laschen Regeln werden oft nicht eingehalten und es gibt zu wenige Kontrollen. Ich helfe Vereinen bei Anzeigen z. B. gegen Tierquälerei, die dokumentiert wurde, wenn der Staat inaktiv ist. Außerdem helfe ich mit, dass Aktivist:innen ihre Grundrechte nutzen können, wie im Bereich der Demonstrationsfreiheit. Selten gibt es auch sehr spektakuläre Fälle wie den großen Tierschutzprozess in Wr. Neustadt, wo Tierschützer:innen mit dem Mafiaparagraphen angeklagt waren, wo ich auch sehr froh war, helfen zu können. Mir sind diese Themen sehr wichtig und deshalb bemühe ich mich auch!

Wo besteht Ihrer Meinung nach in juristischer Hinsicht der größte Handlungsbedarf?

Dass die Tierschutzgesetze zu lasch sind, ist seit Jahren bekannt. Das ist nichts Neues. Es gibt aber etwas, was mich sehr besorgt. Die Regierung will das Aufdecken von Tierquälerei (z. B. durch Filmen) in Tierfabriken im äußersten Fall mit Gefängnis bedrohen – das ist Wahnsinn! Im offiziellen Regierungsprogramm von türkis-blau steht wortwörtlich, dass das Filmen in Ställen als neuer Straftatbestand eingeführt werden soll. Das ist unfassbar: Die Bauern, die die Gesetze brechen, werden geschützt. Die Tierschützer:innen, die es aufdecken, sollen ins Gefängnis kommen?

Aber ist es nicht heute schon verboten, in Tierfabriken zu filmen?

Achtung, hier muss man juristisch unterscheiden zwischen dem Strafgesetz, dem Zivilrecht und den Verwaltungsnormen. Ein paar Beispiele: Mord und Vergewaltigung sind strafrechtlich verboten, also kriminell. Auf öffentlicher Fläche zu parken ist verboten und durch eine Norm geregelt, dem Nachbar die Garageneinfahrt zu blockieren ist zivilrechtlich geregelt. Ein Bauer kann jetzt schon zivilrechtlich auf Unterlassung klagen, wenn auf den Aufnahmen sein Betrieb erkannt werden kann. Mit dem neuen Gesetz hingegen würde man investigative Aufdeckungsarbeit zur Einhaltung der Gesetze auf eine Stufe mit kriminellen Straftaten stellen. Die Regierung will außerdem sogar die Filmaufnahmen, die entstanden sind, vernichten und sie werden dann auch nicht mehr als Beweismittel zugelassen. Steht alles schwarz auf weiß im Regierungsprogramm.

Warum redet niemand darüber und warum ist in der Zeitung nichts über diese Pläne zu lesen?

In den Zeitungen wird davon gesprochen, die Strafrahmen für Gewalttäter zu erhöhen. Das ist der Aufhänger der Strafgesetzreform. Dieses Thema polarisiert und wird diskutiert. Die beiden Fußnoten im Regierungsprogramm gegen den Tierschutz sollen still und heimlich durchgewunken werden. Im Mai wird das Gesetz präsentiert und dann ist es vermutlich schon zu spät!

Das klingt ja sehr gefährlich. Was kann jede:r Einzelne tun, um das zu verhindern?

Wichtig ist, sich von der Regierung nicht täuschen zu lassen. In dem Fall handelt es sich um knallharte Klientelpolitik. Der ÖVP wird ja nicht umsonst eine Nähe zur Agrarindustrie nachgesagt. Jede einzelne Person, die das verhindern will, soll bitte an Politiker:innen aller Couleurs schreiben und auf das Thema aufmerksam machen. Auch Vereine wie der VGT (www.vgt.at) informieren über Neuigkeiten und haben eine Petition!

Herr Mag. Traxler, Sie sind ein vielbeschäftigter Mann. Vielen Dank, dass Sie sich Zeit genommen haben.

Für eine gute Sache gerne. Es geht um die Zukunft des Tierschutzes. Ich hoffe, dass die Zivilgesellschaft es schafft, dieses Gesetz noch zu verhindern.

Stefan Traxler

Der Rechtsanwalt mit Kanzlei in Mödling (südlich von Wien) setzt sich schon seit Jahrzehnten besonders für Tierschutz ein. Sein größter Erfolg war der zweimalige Freispruch der Tierschützer:innen im großen Tierschutzprozess 2010-2014, in dem dreizehn Tierschützer:innen mit dem Mafiaparagraphen angeklagt waren. Traxler hat schon hunderte Verfahren für den Tierschutz geführt.

Aus dem Regierungsprogramm "Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017-2022

„Ausweitung des Schutzes auf Eigentum und Hausrecht insbesondere auch gegen das illegale Eindringen in Stallungen.“ (Seite 44)

„Absolutes Beweisverwertungsverbot bei rechtskräftig festgestellter Rechtswidrigkeit einer Ermittlungsmaßnahme im konkreten Strafverfahren und in anderen Verfahren; zwingende Vernichtung sämtlicher solcherart erlangter Ermittlungsergebnisse und Verbot jeglicher Auswertung.“ (Seite 44)